Was tun, wenn Sie ein Bienen-, Wespen- oder Hornissennest im oder am Haus haben?


 Hornissen, Hummeln und Wildbienen gehören zu den besonders geschützten Tierarten. Wespen unterliegen lediglich dem sog. Allgemeinen Artenschutz. Es kommt vor allem bei Hornissen und Wespen vor, dass sich diese in oder an Gebäuden einnisten.

 

Was eine Beseitigung oder Umsiedlung betrifft kann auf der Homepage des Wetteraukreises nach gelesen werden. Auf der Seite ist auch ein Antrag auf Umsiedlung oder Beseitigung zum Herunterladen aufgeführt.